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Höherstufung durch das Heim - Bundessozialgericht räumt Heimen eigenes Klagerecht ein

Seiffert, H. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 12 · S. 34 bis

Dokument
95427
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Seiffert, H.
Ausgabe
Heft 12 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
34 bis
Erschienen: 2006-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Höherstufung von Bewohnern kann dem Heim Probleme bereiten. Dieses hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass im Falle einer berechtigten Höherstufung auch der Eigenanteil des Bewohners empfindlich steigt. Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich im Urteil vom 1. 9. 2005 {Az. B 3 P 4/06 R) mit dieser Problematik befasst. Ziel der Kläger war es, die direkte Einbeziehung des Heimes in das Höherstufungsverfahren zu erwirken. Das BSG hat diesen Ansatz zwar abgelehnt, dem Heim wurde stattdessen aber ein eigenständiges Klagerecht zugewiesen.

Schlagworte

KRANKENKASSE URTEIL PFLEGESTUFE PFLEGEVERSICHERUNG ALTENHEIM GERICHT RECHTSANWÄLTE PRAXIS Hannover