CareLit Fachartikel
Höherstufung durch das Heim - Bundessozialgericht räumt Heimen eigenes Klagerecht ein
Seiffert, H. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 12 · S. 34 bis
Dokument
95427
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Höherstufung von Bewohnern kann dem Heim Probleme bereiten. Dieses hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass im Falle einer berechtigten Höherstufung auch der Eigenanteil des Bewohners empfindlich steigt. Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich im Urteil vom 1. 9. 2005 {Az. B 3 P 4/06 R) mit dieser Problematik befasst. Ziel der Kläger war es, die direkte Einbeziehung des Heimes in das Höherstufungsverfahren zu erwirken. Das BSG hat diesen Ansatz zwar abgelehnt, dem Heim wurde stattdessen aber ein eigenständiges Klagerecht zugewiesen.
Schlagworte
KRANKENKASSE
URTEIL
PFLEGESTUFE
PFLEGEVERSICHERUNG
ALTENHEIM
GERICHT
RECHTSANWÄLTE
PRAXIS
Hannover