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Diskriminierung kann teuer werden

Jahn, I. · Häusliche Pflege, Hannover · 2006 · Heft 12 · S. 36 bis 37

Dokument
95464
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Jahn, I.
Ausgabe
Heft 12 / 2006
Jahrgang 15
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2006-12-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Nach dem seit August 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist die ungerechtfertigte Benachteiligung von Arbeitnehmern verboten und zieht Schadensersatzund Schmerzensgeldansprüche nach sich. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen gegen Verstöße zu ergreifen.

Schlagworte

ARBEITGEBER ENTSCHAEDIGUNG GESETZ MITARBEITER PFLEGEPERSONAL STELLENANZEIGE DISKRIMINIERUNG RECHTSPRECHUNG BUNDESREGIERUNG RELIGION SPRACHE WAHRNEHMUNG KOMMUNIKATION PATIENTEN LEISTUNG PERSONEN