CareLit Fachartikel
Diskriminierung kann teuer werden
Jahn, I. · Häusliche Pflege, Hannover · 2006 · Heft 12 · S. 36 bis 37
Dokument
95464
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem seit August 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist die ungerechtfertigte Benachteiligung von Arbeitnehmern verboten und zieht Schadensersatzund Schmerzensgeldansprüche nach sich. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen gegen Verstöße zu ergreifen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ENTSCHAEDIGUNG
GESETZ
MITARBEITER
PFLEGEPERSONAL
STELLENANZEIGE
DISKRIMINIERUNG
RECHTSPRECHUNG
BUNDESREGIERUNG
RELIGION
SPRACHE
WAHRNEHMUNG
KOMMUNIKATION
PATIENTEN
LEISTUNG
PERSONEN