CareLit Fachartikel
Entscheidungen Positivliste - Pflicht zur Begründung und zur Rechtsmittelbelehrung
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 11 · S. 533 bis 538
Dokument
95506
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des EuGH vom 26. Oktober 2006. Dabei geht es um einen Rechtsstreit zwischen der G. Pohl-Boskamp GmbH. & Co. KG und dem Gemeinsamen Bundesausschuss wegen dessen Weigerung, zwei Fertigarzneimittel der Klägerin des Ausgangsverfahrens in eine Liste der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aufzunehmen, die ausnahmsweise verordnet und damit in der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet werden können.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
RICHTLINIE
ENTSCHEIDUNG
AUFNAHME
RECHT
URTEIL
PATIENTEN
ES
KRANKENPFLEGE
DEUTSCHLAND
BRONCHITIS
SINUSITIS
APOTHEKEN
GESUNDHEIT
ZULASSUNG
RECHTSPRECHUNG