CareLit Fachartikel

Für Lebensmittel darf nicht mit dem Hinweis auf Linderung von Krankheiten geworben werden

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 11 · S. 146 bis 152

Dokument
95535
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
146 bis 152
Erschienen: 2006-11-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt werden die Gründe eines Urteil des OLG Hamm vom 26. Juli 2005. Das Gericht hatte sich mit der Werbung für Lebensmittel mit dem Hinweis auf eine mögliche Linderung von Krankheiten zu beschäftigen. Geworben wurde mit Augenkapseln, bei denen es sich um Nahrungsergänzungsmittel handelte. Diese waren indirekt mit einer Verbesserung des Fortschreitens einer Makula-Degeneration beworben worden.

Schlagworte

MARKETING NAHRUNGSMITTEL KRANKHEIT RECHT AUGE FRAU RICHTLINIE ES ZULASSUNG INTERNET KAPSELN WERBUNG MAKULADEGENERATION SCHREIBEN ZEIT VERHALTEN