CareLit Fachartikel
Für Lebensmittel darf nicht mit dem Hinweis auf Linderung von Krankheiten geworben werden
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 11 · S. 146 bis 152
Dokument
95535
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt werden die Gründe eines Urteil des OLG Hamm vom 26. Juli 2005. Das Gericht hatte sich mit der Werbung für Lebensmittel mit dem Hinweis auf eine mögliche Linderung von Krankheiten zu beschäftigen. Geworben wurde mit Augenkapseln, bei denen es sich um Nahrungsergänzungsmittel handelte. Diese waren indirekt mit einer Verbesserung des Fortschreitens einer Makula-Degeneration beworben worden.
Schlagworte
MARKETING
NAHRUNGSMITTEL
KRANKHEIT
RECHT
AUGE
FRAU
RICHTLINIE
ES
ZULASSUNG
INTERNET
KAPSELN
WERBUNG
MAKULADEGENERATION
SCHREIBEN
ZEIT
VERHALTEN