CareLit Fachartikel

Das Gebot humaner Krankenbehandlung aus § 70 Absatz 2 SGB V - eine Gesetzesschimäre? *

Baltzer, J. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 11 · S. 127 bis 132

Dokument
95546
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Baltzer, J.
Ausgabe
Heft 11 / 2006
Jahrgang 5
Seiten
127 bis 132
Erschienen: 2006-11-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Bei einem ersten Lesen des § 70 Absatz 2 SGB V ist es schon beeindruckend, zugleich aber auch überraschend, einen solch hohen ethischen Anspruch an die Abwicklung nüchterner Gesundheitsleistungen, wie sie nun einmal die ärztliche Behandlung, die Abgabe von Arzneimitteln, die Versorgung mit Heilund Hilfsmitteln darstellen, im Gesetz expressis verbis formuliert zu finden: Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben durch geeignete Maßnahmen auf eine humane Krankenbehandlung ihrer Versicherten hinzuwirken.

Schlagworte

ETHIK KRANKENKASSE GESETZ KRANKHEIT LEISTUNG AUFGABENSTELLUNG LESEN KRANKENBEHANDLUNG MENSCHEN GESUNDHEIT GESUNDHEITSZUSTAND GESUNDHEITSVERSORGUNG PERSONEN GESUNDHEITSWESEN UNSICHERHEIT AUGE