CareLit Fachartikel
Das Gebot humaner Krankenbehandlung aus § 70 Absatz 2 SGB V - eine Gesetzesschimäre? *
Baltzer, J. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 11 · S. 127 bis 132
Dokument
95546
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einem ersten Lesen des § 70 Absatz 2 SGB V ist es schon beeindruckend, zugleich aber auch überraschend, einen solch hohen ethischen Anspruch an die Abwicklung nüchterner Gesundheitsleistungen, wie sie nun einmal die ärztliche Behandlung, die Abgabe von Arzneimitteln, die Versorgung mit Heilund Hilfsmitteln darstellen, im Gesetz expressis verbis formuliert zu finden: Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben durch geeignete Maßnahmen auf eine humane Krankenbehandlung ihrer Versicherten hinzuwirken.
Schlagworte
ETHIK
KRANKENKASSE
GESETZ
KRANKHEIT
LEISTUNG
AUFGABENSTELLUNG
LESEN
KRANKENBEHANDLUNG
MENSCHEN
GESUNDHEIT
GESUNDHEITSZUSTAND
GESUNDHEITSVERSORGUNG
PERSONEN
GESUNDHEITSWESEN
UNSICHERHEIT
AUGE