CareLit Fachartikel

Brust-Operationen zu osteuropäischen Preisen

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 11 · S. 129 bis 130

Dokument
95564
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
129 bis 130
Erschienen: 2006-11-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Die Werbung für eine Aktion, in deren Rahmen die Durchführung von Brustvergrößerungen zu osteuropäischen Preisen angeboten wird ist unzulässig, wenn nicht schon in der Werbung der Zeitraum angegeben wird, in dem die beworbenen Preise gültig sein sollen. Es ist auch irreführend, Patienten zur Erteilung einer Vollmacht zum Abschluss eines Behandlungsvertrages zu veranlassen, ohne den Namen des behandelnden Arztes mitzuteilen.

Schlagworte

MARKETING GERICHT INTERNET WETTBEWERB BEHANDLUNGSFEHLER WERBUNG BRUST ES PATIENTEN NAMEN VERTRÄGE ÄRZTE ANÄSTHESISTEN KORRESPONDENZ LESEN HAUT