CareLit Fachartikel
Brust-Operationen zu osteuropäischen Preisen
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 11 · S. 129 bis 130
Dokument
95564
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Werbung für eine Aktion, in deren Rahmen die Durchführung von Brustvergrößerungen zu osteuropäischen Preisen angeboten wird ist unzulässig, wenn nicht schon in der Werbung der Zeitraum angegeben wird, in dem die beworbenen Preise gültig sein sollen. Es ist auch irreführend, Patienten zur Erteilung einer Vollmacht zum Abschluss eines Behandlungsvertrages zu veranlassen, ohne den Namen des behandelnden Arztes mitzuteilen.
Schlagworte
MARKETING
GERICHT
INTERNET
WETTBEWERB
BEHANDLUNGSFEHLER
WERBUNG
BRUST
ES
PATIENTEN
NAMEN
VERTRÄGE
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