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Arbeitgeber muss Anordnung geben - Überstunden oder Bereitschaftsdienst?

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2006 · Heft 12 · S. 1058 bis 1061

Dokument
95649
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 12 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
1058 bis 1061
Erschienen: 2006-12-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Die Unterscheidung zwischen Überstunden und Bereitschaftsdienst ist von erheblicher Bedeutung, denn die Überstundentätigkeit unterliegt anderen Vergütungsregelungen als die Arbeit während des Bereitschaftsdienstes. Damit wird eine Abgrenzung zwischen beiden Arbeitsformen erforderlich.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BEDARFSPLANUNG ZEIT ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG ES AUFMERKSAMKEIT AUTOMATISMUS BERLIN LIEBE WISSEN BERUFSGRUPPEN