CareLit Fachartikel
ZUM PERSONALVERTRETUNGSRECHTMitbestimmung bei der Überleitung vom BAT zum TVöD
Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 12 · S. 456 bis 458
Dokument
95721
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den Personalräten steht bei der Überleitung der Vergütungs-/Lohngruppen nach BAT/MTArb in die Entgeltgruppen des TVöD nach Maßgabe des TVÜ-VKA kein Mitbestimmungsrecht in den Einzelfällen zu. 2. Bei der Überleitung können die Personalräte nur von ihrer Überwachungsfunktion im Hinblick darauf Gebrauch machen, dass die zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Regelungen durchgeführt werden. Hierzu haben die Dienststellen die Personalräte fortlaufend und umfassend zu unterrichten. (Leitsätze d. Red.)
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
TARIFVERTRAG
PERSONALRAT
MITBESTIMMUNG
BAT
ARBEITER
TVOED
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
NAMEN
ES
UNTERLAGEN
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
BUNDESREGIERUNG
Die Personalvertretung