CareLit Fachartikel

ZUM PERSONALVERTRETUNGSRECHTMitbestimmung bei der Überleitung vom BAT zum TVöD

Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 12 · S. 456 bis 458

Dokument
95721
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2006
Jahrgang 49
Seiten
456 bis 458
Erschienen: 2006-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Den Personalräten steht bei der Überleitung der Vergütungs-/Lohngruppen nach BAT/MTArb in die Entgeltgruppen des TVöD nach Maßgabe des TVÜ-VKA kein Mitbestimmungsrecht in den Einzelfällen zu. 2. Bei der Überleitung können die Personalräte nur von ihrer Überwachungsfunktion im Hinblick darauf Gebrauch machen, dass die zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Regelungen durchgeführt werden. Hierzu haben die Dienststellen die Personalräte fortlaufend und umfassend zu unterrichten. (Leitsätze d. Red.)

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG TARIFVERTRAG PERSONALRAT MITBESTIMMUNG BAT ARBEITER TVOED RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE NAMEN ES UNTERLAGEN ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS BUNDESREGIERUNG Die Personalvertretung