Eingruppierung Pflegehelferin
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2006 · Heft 12 · S. 654 bis 657
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze: 1. Aus der Protokollerklärung Nr.3 zu Teil IV der Anlage 1 a zum BAT-LWL ergibt sich nicht, dass die Eingruppierung einer Pflegehelferin, die als solche in einer entsprechenden Einrichtung für Über 18jährige Personen arbeitet, sich nach den für Erzieher/Erzieherinnen geltenden Tätigkeitsmerkmalen (hier VergGr. VTI Fallgr. 3) richtet. 2. Die Abgrenzung zwischen der Eingruppierung als Pflegekraft nach Anlage lb zum BAT-LWL oder als Erzieher/Erzieherin nach Teil IV der Anlage la zum BAT-LWL richtet sich danach, ob die von dem/der Angestellten auszuübende Tätigkeit überwiegend eine Betreuung i. S…