Ureterläsionen bei der Behandlung von Steinen mit der Zeiss-Schlinge: Haftungsrechtliche Problematik
F. M. Almer, J. E. Altwein · Aktuelle Urologie · 1994 · Heft 03 · S. 186-190
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Eine Auswertung der Gerichts-Schlichtungskammern und Versicherungsgutachten 1991 ergab 319 urologische Schadensfälle, an denen Läsionen von Niere und Ureter mit 4 (1,3 %) und der Ureter mit 24 (7,5 %) beteiligt waren. In der eigenen Gutachtensammlung waren seit 1978 bei 4 Fällen eine Ureterverletzung durch eine Zeiss-Schlinge Haftungsgegenstand; dreimal waren eine Nephrektomie, einmal eine End-zu-End-Anastomose notwendig. Die zivilrechtliche Klage wurde einmal zurückgewiesen, einmal in zweiter Instanz abgewiesen, zweimal wurde Schadenersatz (25 000 DM bzw. 30 000 DM gewährt). Ein Aufklärungsfehle…