CareLit Fachartikel
Behindertenrecht/ Menschenrecht auf Gleichheit
Köpcke-Duttler, A. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2006 · Heft 12 · S. 181 bis 185
Dokument
95870
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rechtsanwendungsgleichheit aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger drückt sich in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes aus: alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. In Artikel 3 heißt es weiter: niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Der Autor beschäftigt sich mit der Gleichheit als Protest gegen Entrechtung, der Gleichheit in Freiheit und der Gleichheit und den sozialen Menschenrechten.
Schlagworte
BEHINDERUNG
GESETZ
INTEGRATION
KIND
MENSCHENRECHTE
ES
PERSÖNLICHKEIT
LITERATUR
REHABILITATION
MENSCHEN
KUNST
CHRISTENTUM
FREIHEIT
POLEN
FREUDE
POLITIK