CareLit Fachartikel
Die OTC-Ausnahmeliste auf dem Prüfstand des europäischen Rechts
Jäkel, C. · Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 12 · S. 586 bis 590
Dokument
95906
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der EuGH hat zugunsten der Arzneimittelhersteller entscheiden, dass diesen hinsichtlich der Aufname ihrer Produkte in die OTC-Ausnahmeliste die Beteiligtenrechte des Art. 6 Transparenzrichtlinie zustehen. Wegen der mangelhaften Umsetzung der Transparenzrichtlinie in deutsches Recht haben Arzneimittelhersteller sowohl ein Antragsrecht als auch ein Recht auf eine mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung versehene Entscheidung.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ARZNEIMITTEL
AUFNAHME
RICHTLINIE
RECHT
VORSCHRIFTEN
RECHTSANWÄLTE
GESUNDHEIT
LEISTUNG
FINNLAND
VERSICHERUNG
ZULASSUNG
CHARAKTER
HANDEL
PATIENTEN
GESUNDHEITSWESEN