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Die OTC-Ausnahmeliste auf dem Prüfstand des europäischen Rechts

Jäkel, C. · Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 12 · S. 586 bis 590

Dokument
95906
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Jäkel, C.
Ausgabe
Heft 12 / 2006
Jahrgang 28
Seiten
586 bis 590
Erschienen: 2006-12-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der EuGH hat zugunsten der Arzneimittelhersteller entscheiden, dass diesen hinsichtlich der Aufname ihrer Produkte in die OTC-Ausnahmeliste die Beteiligtenrechte des Art. 6 Transparenzrichtlinie zustehen. Wegen der mangelhaften Umsetzung der Transparenzrichtlinie in deutsches Recht haben Arzneimittelhersteller sowohl ein Antragsrecht als auch ein Recht auf eine mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung versehene Entscheidung.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ARZNEIMITTEL AUFNAHME RICHTLINIE RECHT VORSCHRIFTEN RECHTSANWÄLTE GESUNDHEIT LEISTUNG FINNLAND VERSICHERUNG ZULASSUNG CHARAKTER HANDEL PATIENTEN GESUNDHEITSWESEN