Transfernormale für die messtechnische Kontrolle von Luftimpulstonometern
Schwenteck, T.; Thiernich, H. · Medizintechnik, Köln · 2006 · Heft 12 · S. 214 bis 219
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß dem Medizinproduktegesetz vom 2.8.1994 und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung für Medizingeräte vom 29.06.1998 müssen Augentonometer alle zwei Jahre einer messtechnischen Kontrolle unterzogen werden. Der Ophthalmologe muss als Betreiber in Deutschland die in der Augenarztpraxis verwendeten Tonometer durch unabhängige Prüfstellen messtechnisch kontrollieren lassen. Diese Prüfstellen können Eichämter oder private Anbieter sein. Für die messtechnische Kontrolle von verschiedenen Tonometerbauarten hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Prüfeinrichtungen (PTB) entwickelt die als Transfernormale zur…