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Beherzt werben – seriös bleiben!

N.N. · physiopraxis · 2005 · Heft 06 · S. 46-48

Dokument
959135
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiopraxis
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 06 / 2005
Jahrgang 3
Seiten
46-48
Erschienen: 2005-06-01 00:00:00
ISSN
1439-023X

Zusammenfassung

Längst vorbei sind die Zeiten, in denen Praxisschilder nur schwarzweiß und höchstens 40 mal 60cm groß sein durften. Heute sind mannshohe Leuchtreklamen, Banner auf Fußballfeldern und farbenfrohe Fahnen erlaubt. Grenzen für die Physio-Werbung gibt es dennoch: Durch das „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens“ – besser bekannt unter dem weniger amtlichen Begriff „Heilmittelwerbegesetz“ – sind sie geregelt.

Schlagworte

Gesetz physiopraxis