Besteuerung von Speisenlieferungen an Krankenhäuser
Nauen, K. · Das Krankenhaus, Berlin · 2006 · Heft 12 · S. 1133 bis 1134
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. August 2006 ging es um die Abgrenzung zwischen einer dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegenden Lieferung und einer mit dem Regelsteuersatz zu versteuernden sonstigen Leistung bei der Abgabe von verzehrfertigen Speisen. Der BFH entschied, dass die Abgabe von Speisen durch einen Mahlzeitendienst, der die Speisen auf einem Geschirr an Einzelabnehmer in deren Wohnung ausgibt und das Geschirr endreinigt, als sonstige Leistung dem Regelsteuersatz unterliegt. Diese Entscheidung ist auf für Krankenhäuser von Bedeutung, die einen Caterer beauftragt haben.