CareLit Fachartikel
LSG Darmstadt: Keine freie Klinikund Therapie-Wahl
Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 12 · S. 165 bis 170
Dokument
95962
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der nachträglichen Kostenerstattung selbst gewählter und selbst beschaffter Behandlungen sind in der Rentenwie in der Krankenversicherung enge Grenzen gesetzt. So kann die frei gewählte Behandlung in einer Fachklinik für gestörtes Essverhalten vom Patienten nicht ohne weiteres nachträglich abgerechnet werden. Darauf wies der Zweite Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem am 24. 05. 2006 veröfftentlichten Urteil vom 10. 04. 2006 hin (Az. : L 2 R 45/05).
Schlagworte
KRANKENHAUS
THERAPIE
REHABILITATION
LEISTUNG
KOSTENERSTATTUNG
KRANKENKASSE
RECHT
MENSCHEN
LEBEN
PATIENTEN
ZEIT
GEHIRNERSCHÜTTERUNG
ALLGEMEINMEDIZIN
SCHREIBEN
ES
AUFSCHUB