LSG Bayern: Masseur darf Manuelle Therapie abrechnen
Staufenberg, A. · Physiotherapie, Bochum · 2007 · Heft 1 · S. 27 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Landessozialgericht (LSG) obsiegte der Kläger, ein Masseur und medizinischer Bademeister aus Bayern, mit seinem Begehren, Leistungen der Manuellen Therapie an Krankenkassenversicherte abgeben und entsprechend abrechnen zu dürfen. Die Berufung der Landesverbände der Krankenkassen in Bayern wurde vom LSG zurückgewiesen. Dieses Urteil verdient eine eingehende Beleuchtung des zugrundeliegenden Sachverhalts, der rechtlichen Erwägungen des Landessozialgerichts und des eventuell resultierenden Handlungsbedarfs für die Akteure im Sektor Heilmittel der gesetzlichen Krankenversich…