CareLit Fachartikel
Vorsicht vor Benachteiligung
Schleipen, T. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 1 · S. 28 bis 29
Dokument
95990
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 18. 8. 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz legt den Arbeitgebern eine Reihe von neuen Organisationspflichten auf, die den bürokratischen Aufwand erhöhen werden. Um Sanktionen in Form von Entschädigungsund Schadenersatzansprüchen zu vermeiden, sollten Heimbetreiber die Anforderungen des Gesetzes kennen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die personalverantwortlichen Mitarbeiter umfassend informiert und geschult werden.
Schlagworte
MITARBEITER
HEIMTRAEGER
GESETZ
PERSONALRAT
ARBEITSRECHT
DISKRIMINIERUNG
ES
PRAXIS
PERSONEN
ELEMENTE
BEURTEILUNG
UNTERLAGEN
HAUT
Altenheim
Hannover