CareLit Fachartikel

Betriebsbedingte Kündigung

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 1 · S. 31 bis 31

Dokument
95991
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
31 bis 31
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Bundesarbeitsgericht IBAG], 9. 11. 2006, Az.: 2 AZR 812/05 Kündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen einem Teil der Arbeitnehmer, muss er eine Sozialauswahl treffen. Dabei kann er im Rahmen seiner Auswahlentscheidung ein Punktesystem verwenden. Unterläuft dem Arbeitgeber dabei ein Fehler, sind damit nicht mehr automatisch alle in diesem Zusammenhang ausgesprochenen Kündigungen unwirksam, wenn der Arbeitgeber aufzeigen kann, dass der gekündigte Mitarbeiter auch bei richtiger Punkteberechnung entlassen würde.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER KUENDIGUNG MITARBEITER ARBEITSRECHT BERATER KAUSALITÄT RECHTSPRECHUNG Altenheim Hannover