CareLit Fachartikel
Betriebsbedingte Kündigung
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 1 · S. 31 bis 31
Dokument
95991
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesarbeitsgericht IBAG], 9. 11. 2006, Az.: 2 AZR 812/05 Kündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen einem Teil der Arbeitnehmer, muss er eine Sozialauswahl treffen. Dabei kann er im Rahmen seiner Auswahlentscheidung ein Punktesystem verwenden. Unterläuft dem Arbeitgeber dabei ein Fehler, sind damit nicht mehr automatisch alle in diesem Zusammenhang ausgesprochenen Kündigungen unwirksam, wenn der Arbeitgeber aufzeigen kann, dass der gekündigte Mitarbeiter auch bei richtiger Punkteberechnung entlassen würde.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ARBEITGEBER
KUENDIGUNG
MITARBEITER
ARBEITSRECHT
BERATER
KAUSALITÄT
RECHTSPRECHUNG
Altenheim
Hannover