CareLit Fachartikel
Kündigung wegen weisungswidrigen Verzehrs von Lebensmitteln auf dem Stationsflur
Rechtsdepesche, Köln · 2007 · Heft 1 · S. 18 bis 19
Dokument
96025
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des LAG Hamm vom 10. August 2006. Im Leitsatz heißt es, auch beim Fehlen spezieller Hygienevorschriften verstoße eine Altenpflegerin gegen arbeitsvertragliche Pflichten, wenn sie auf dem für Bewohner und Besucher zugänglichen Stationsflur eine Brötchen verzehre. Falls sie an ihrer Auffassung von der Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens festhalte, sei vor dem Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich.
Schlagworte
ABMAHNUNG
KUENDIGUNG
ARBEITSRECHT
ESSEN
LEITUNG
RECHTSPRECHUNG
GESUNDHEITSWESEN
VERHALTEN
DIENSTANWEISUNGEN
BEURTEILUNG
Rechtsdepesche
Köln