CareLit Fachartikel

Kündigung wegen weisungswidrigen Verzehrs von Lebensmitteln auf dem Stationsflur

Rechtsdepesche, Köln · 2007 · Heft 1 · S. 18 bis 19

Dokument
96025
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 4
Seiten
18 bis 19
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des LAG Hamm vom 10. August 2006. Im Leitsatz heißt es, auch beim Fehlen spezieller Hygienevorschriften verstoße eine Altenpflegerin gegen arbeitsvertragliche Pflichten, wenn sie auf dem für Bewohner und Besucher zugänglichen Stationsflur eine Brötchen verzehre. Falls sie an ihrer Auffassung von der Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens festhalte, sei vor dem Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich.

Schlagworte

ABMAHNUNG KUENDIGUNG ARBEITSRECHT ESSEN LEITUNG RECHTSPRECHUNG GESUNDHEITSWESEN VERHALTEN DIENSTANWEISUNGEN BEURTEILUNG Rechtsdepesche Köln