CareLit Fachartikel
Auskunftsbegehren betreffs des Hamens eines Mitpatienten zur Durchsetzung von Schadensersatzinteressen
Rechtsdepesche, Köln · 2007 · Heft 1 · S. 25 bis 27
Dokument
96031
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag stellt ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 11. August 2006 vor. Im Leitsatz wird festgestellt, dass es einem Arzt und seinen Gehilfen, einschließlich dem in den Vertrauensbereich einbezogene interne Verwaltungspersonal, untersagt ist, ein im Rahmen der Berufsausübung bekannt gewordenes, den persönlichen Lebensbereich betreffendes Geheimnis eines Patienten zu offenbaren.
Schlagworte
PATIENT
SCHWEIGEPFLICHT
VERWALTUNGSPERSONAL
SCHADENSERSATZ
ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT
PERSONEN
BERLIN
PATIENTEN
TANZTHERAPIE
BEIN
HÖHE
NAMEN
BERUFSAUSÜBUNG
RECHTSPRECHUNG
INTERESSENKONFLIKT
KIND