CareLit Fachartikel
Verstoß gegen arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflichten wegen einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 12 · S. 570 bis 579
Dokument
96046
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des LAG Berlin vom 28 März 2006. Im Leitsatz des Bearbeiters heißt es, wenn eine Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber Strafanzeige erstattet, die leichtfertig unzutreffende Behauptungen enthält und deren alleiniger Zweck es ist, eine Kampagne gegen den Arbeitgeber zu eröffnen, dann liegt darin ein erheblicher Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflichten. Ein derartiges Verhalten stellt einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar.
Schlagworte
KUENDIGUNG
ARBEITGEBER
PERSONALMANGEL
MITARBEITER
PERSONALRAT
DRUCK
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERHALTEN
SCHREIBEN
DOKUMENTATION
LEBEN
GESUNDHEIT
PERSONEN
VERTRÄGE
FREUNDE
BERLIN