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Abgrenzung zwischen privater ambulanter Chefarztbehandlung eines Kassenpatienten und einer stationären Krankenhausbehandlung mit privatem Arztzusatzvertrag sowie ihrer Bedeutung f…

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 11 · S. 143 bis 145

Dokument
96086
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
143 bis 145
Erschienen: 2006-11-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Seit 1983 befand sich der gesetzlich krankenversicherte Kläger wegen Beschwerden im Mundbereich in zahnärztlicher Behandlung, woraufhin er in die Universitätsklinik überwiesen wurde. Dort traf er mit dem Leiter des Zentrums für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde (Carolinum). Prof. F. , eine privatärztliche Zusatzvereinbarung über die Entnahme von Gewebeproben. Prof. F. entnahm entsprechende Proben und veranlasste ihre Untersuchung im Zentrum der Pathologie der Universität. Leiter der dortigen Abteilung war Prof. H. Der bei ihm als Oberarzt tätige Prof. S. untersuchte die Gewebeproben, wobei erst die dritte gesandte…

Schlagworte

KRANKENHAUSTRAEGER THERAPIE KRANKENHAUS LEISTUNG AMBULANZ BUNDESGERICHTSHOF PATHOLOGIE FEHLDIAGNOSEN SCHADENSERSATZ ZULASSUNG RECHTSPRECHUNG ZEIT BEHANDLUNGSFEHLER ÄRZTE KRANKENHÄUSER PATIENTEN