Abgrenzung zwischen privater ambulanter Chefarztbehandlung eines Kassenpatienten und einer stationären Krankenhausbehandlung mit privatem Arztzusatzvertrag sowie ihrer Bedeutung f…
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 11 · S. 143 bis 145
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 1983 befand sich der gesetzlich krankenversicherte Kläger wegen Beschwerden im Mundbereich in zahnärztlicher Behandlung, woraufhin er in die Universitätsklinik überwiesen wurde. Dort traf er mit dem Leiter des Zentrums für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde (Carolinum). Prof. F. , eine privatärztliche Zusatzvereinbarung über die Entnahme von Gewebeproben. Prof. F. entnahm entsprechende Proben und veranlasste ihre Untersuchung im Zentrum der Pathologie der Universität. Leiter der dortigen Abteilung war Prof. H. Der bei ihm als Oberarzt tätige Prof. S. untersuchte die Gewebeproben, wobei erst die dritte gesandte…