CareLit Fachartikel
Arcus Sportklinik darf auch Kassenpatienten stationär behandeln
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 11 · S. 152 bis 154
Dokument
96088
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dies hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe entschieden und damit einem Antrag der Arcus Sportklinik stattgegeben, die vom Regierungspräsidiums Karlsruhe verfügte Aufnahme in den Krankenhausbedarfsplan für sofort vollziehbar zu erklären (Az.: 2 K 257/06). Bereits im Juli 2006 hatte die 2. Kammer zwei Klagen von konkurrierenden Krankenhäusern abgewiesen (Az.: 2 K 3138/05 und 2 K 72/06). Alle Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Schlagworte
KRANKENHAUS
AUFNAHME
STATIONAER
BADEN-WUERTTEMBERG
BEDARFSPLANUNG
BETRIEB
Kammer
Karlsruhe
Arcus
Sportklinik
Verwaltungsgerichts
Entschieden
Damit
Einem
Antrag
Stattgegeben