CareLit Fachartikel
Zur Werbeangabe bei Kosmetika frei von Hormonen und schädlichen Zusätzen
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 12 · S. 165 bis 176
Dokument
96125
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt werden die Gründe eines Urteils des HansOLG Hamburg vom 17. März 2005. In den Orientierungssätzen heißt es, die Werbeangabe frei von Hormonen und schädlichen Zusätzen sei nicht irreführend aus dem Gesichtspunkt des Werbens mit Selbstverständlichkeiten. Kosmetika dürfen keine Hormone enthalten. Wenn darauf in der Werbung aber nur im Fließtext und auch sonst nur unauffällig hingewiesen werde, entstehe keine Fehlvorstellung etwa dahin, das Bezeichnete sei etwas Besonderes.
Schlagworte
MARKETING
HAUT
URTEIL
WIRKUNG
HORMON
Keine
Werbeangabe
Kosmetika
Hormonen
Schädlichen
Zusätzen
Vorgestellt
Gründe
Urteils
Hansolg
Hamburg