CareLit Fachartikel

Zur Werbeangabe bei Kosmetika frei von Hormonen und schädlichen Zusätzen

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 12 · S. 165 bis 176

Dokument
96125
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
165 bis 176
Erschienen: 2006-12-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt werden die Gründe eines Urteils des HansOLG Hamburg vom 17. März 2005. In den Orientierungssätzen heißt es, die Werbeangabe frei von Hormonen und schädlichen Zusätzen sei nicht irreführend aus dem Gesichtspunkt des Werbens mit Selbstverständlichkeiten. Kosmetika dürfen keine Hormone enthalten. Wenn darauf in der Werbung aber nur im Fließtext und auch sonst nur unauffällig hingewiesen werde, entstehe keine Fehlvorstellung etwa dahin, das Bezeichnete sei etwas Besonderes.

Schlagworte

MARKETING HAUT URTEIL WIRKUNG HORMON ARZNEIMITTELZULASSUNG KOSMETIKA ZEIT WERBUNG HORMONE HAUTALTERUNG ES TELEFON TELEFAX MOSKAU MANUSKRIPTE