Ergotherapeutische Ambulanz - Abgabe ambulanter Heilmittel aus der Klinik
Giesela Wille · psychoneuro · 2003 · Heft 10 · S. 477-490
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Für die Kliniken bieten sich zurzeit drei Möglichkeiten der Abgabe ambulanter Ergotherapie als Heilmittel. Unter Nutzung aller bereits in der Klinik vorhandenen ergotherapeutischen Angebote, kann das Spektrum um ambulante Ergotherapie erweitert werden. Die Zulassung geschieht hier über einen gesonderten Rahmenvertrag, geschlossen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen. An einem getrennten Standort können Kliniken, bzw. deren Vertreter (Krankenhausgesellschaften, Landschaftsverbände etc.) darüber hinaus Ergotherapeutische Ambulanzen als eigenständige Abteilung oder Betrieb einrichten. G…