CareLit Fachartikel

Verblistern durch den Apotheker ist erlaubt

Böhme, H. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2006 · Heft 12 · S. 106 bis 107

Dokument
96153
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.
Ausgabe
Heft 12 / 2006
Jahrgang 9
Seiten
106 bis 107
Erschienen: 2006-12-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Seit rund sechs Jahren wird in Deutschland verblistert. Gemeint ist damit, dass den Pflegekräften im Altenund Pflegeheim das Stellen von Medikamenten abgenommen wird. Ursprünglich ging es darum, dass auf die Rezepte des Hausarztes oder Facharztes der Apotheker in seiner Apotheke die verordneten Medikamente auseinzelt und in DIN-A4-Wochenblistern stellt. Die Pflegekräfte müssen diese dann nur noch entnehmen, also die Medikamente ausgeben. Schon dies hat heftigen Streit hervorgebracht. Das vom Verfasser erstellte Rechtsgutachten hat da nur bedingt geholfen (1). In einigen Bereichen wurde dann oder erst recht verbl…

Schlagworte

ARZNEIMITTELRECHT APOTHEKER PFLEGEPERSONAL URTEIL HERSTELLUNG RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND REZEPTE TABLETTEN KAPSELN PATIENTEN COMPUTER ARZNEIMITTELHERSTELLUNG ES Pflege- & Krankenhausrecht Melsungen