Verblistern durch den Apotheker ist erlaubt
Böhme, H. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2006 · Heft 12 · S. 106 bis 107
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit rund sechs Jahren wird in Deutschland verblistert. Gemeint ist damit, dass den Pflegekräften im Altenund Pflegeheim das Stellen von Medikamenten abgenommen wird. Ursprünglich ging es darum, dass auf die Rezepte des Hausarztes oder Facharztes der Apotheker in seiner Apotheke die verordneten Medikamente auseinzelt und in DIN-A4-Wochenblistern stellt. Die Pflegekräfte müssen diese dann nur noch entnehmen, also die Medikamente ausgeben. Schon dies hat heftigen Streit hervorgebracht. Das vom Verfasser erstellte Rechtsgutachten hat da nur bedingt geholfen (1). In einigen Bereichen wurde dann oder erst recht verbl…