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Infektionsschutzgesetz: Warum ist Meldung wichtig?

Schmidt-Grimm, B. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2006 · Heft 12 · S. 46 bis 47

Dokument
96169
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen Ambulant, Melsungen
Autor:innen
Schmidt-Grimm, B.
Ausgabe
Heft 12 / 2006
Jahrgang 17
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2006-12-01 00:00:00
ISSN
0937-0277
DOI

Zusammenfassung

Vor mehr als 100 Jahren wurde dem Infektionsschutz in Deutschland durch die Reichsseuchengesetze eine rechtliche Grundlage gegeben. Seit 1970 galt in Deutschland das Bundesseuchengesetz, bis es 2001 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - kurz Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannt - abgelöst wurde. Zentrale Stellen sind dabei die Gesundheitsämter. Doch entgegen der landläufigen Meinung, die Ämter nähmen ausschließlich die Rolle der Kontrolleure ein, verstehen sich die Einrichtungen als Berater und Ansprechpartner zur Infektionsprävention.

Schlagworte

GESUNDHEITSAMT MRSA INFEKTIONSSCHUTZGESETZ HYGIENE HEIMBEWOHNER MELDEPFLICHT ALTENPFLEGE DEUTSCHLAND MENSCHEN ROLLE BERATER BEVÖLKERUNG PRAXIS ARBEIT ES WISSEN