CareLit Fachartikel
BSG korrigiert bisherige Rechtsprechung: Kassen müssen Verzugszinsen zahlen - Pflicht zur Zahlung
Groß, J. · Häusliche Pflege, Hannover · 2007 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
96211
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Ansicht des Bundessozialgerichts gilt auch im Gesundheitsmarkt, was im allgemeinen Wirtschaftsleben selbstverständlich ist: Die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen. Damit sind auch Pflegedienste berechtigt, von Krankenkassen Verzugszinsen zu verlangen.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
AMBULANTE PFLEGE
KOSTEN
KRANKENKASSE
BERLIN
KRANKENHÄUSER
BESCHLEUNIGUNG
APOTHEKER
HÖHE
PERSONEN
Häusliche Pflege
Hannover