CareLit Fachartikel
Heim klagt gegen Heimaufsicht - Auflagen rechtsverbindlich
Höfert, R. · Heilberufe · 2007 · Heft 1 · S. 48 bis 49
Dokument
96222
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Heimaufsicht kann gegenüber dem Träger eines Heimes Anordnungen erlassen, wenn festgestellte Mängel nicht beseitigt werden. Dazu zählt auch die Auflage, pro Station mindestens zwei Pflegefach kräfte einzusetzen. Das musste der Träger eines Heimes erfahren, der vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Heimaufsicht klagte.
Schlagworte
HEIMAUFSICHT
STATION
PFLEGE
DOKUMENTATION
HEIMTRAEGER
BETREUUNG
BETTEN
MENSCHEN
SCHREIBEN
ES
HEILBERUFE
DEUTSCHLAND
MEDIZIN
LEBENSQUALITÄT
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG