CareLit Fachartikel

Heim klagt gegen Heimaufsicht - Auflagen rechtsverbindlich

Höfert, R. · Heilberufe · 2007 · Heft 1 · S. 48 bis 49

Dokument
96222
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Höfert, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 59
Seiten
48 bis 49
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Die Heimaufsicht kann gegenüber dem Träger eines Heimes Anordnungen erlassen, wenn festgestellte Mängel nicht beseitigt werden. Dazu zählt auch die Auflage, pro Station mindestens zwei Pflegefach kräfte einzusetzen. Das musste der Träger eines Heimes erfahren, der vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Heimaufsicht klagte.

Schlagworte

HEIMAUFSICHT STATION PFLEGE DOKUMENTATION HEIMTRAEGER BETREUUNG BETTEN MENSCHEN SCHREIBEN ES HEILBERUFE DEUTSCHLAND MEDIZIN LEBENSQUALITÄT PATIENTEN RECHTSPRECHUNG