CareLit Fachartikel
Das Recht der Leistungsverweigerung in der Pflege
Sträßner, H.-R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 1 · S. 3 bis 14
Dokument
96313
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegekräfte schulden als Arbeitnehmer nicht die Erbringung eines bestimmten Arbeitserfolges, sondern nur die Beachtung der verkehrsüblichen Sorgfalt bei ihrer Leistungserbringung in der Pflege, Betreuung und Versorgung von Patienten und Heimbewohnern. Pflegekräfte sind verpflichtet, dem Träger als Arbeitgeber ihre Arbeitskraft nach dessen Weisungen zur Verfügung zu stellen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
MITARBEITER
PFLEGE
TAETIGKEIT
RECHT
ARBEITSVERWEIGERUNG
Arbeitnehmer
PflegeRecht
Neuwied