Fahrt mit Firmenfahrzeug zum Büro des Arbeitgebers auf dessen Anweisung stellt Betriebsweg dar
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 1 · S. 23 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall begehrt die Antragstellerin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine durchzuführende Schadenersatzbzw. Schmerzensgeldklage. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt jedoch voraus, dass die von der Antragstellerin beabsichtigte Schadenersatzbzw. Schmerzensgeldklage Aussichten auf Erfolg. Aussicht auf Erfolg besteht vorliegend jedoch nur dann, wenn der Antragsgegner nicht unter das Haftungseinschränkung des §104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII fällt. Die Zweckbestimmung dieser Regelung geht dahin, dass wenn sich aufgrund der bestehenden betrieblichen Gefahrengemeinschaft ein betriebsbezogenes…