CareLit Fachartikel

Fahrt mit Firmenfahrzeug zum Büro des Arbeitgebers auf dessen Anweisung stellt Betriebsweg dar

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 1 · S. 23 bis 25

Dokument
96316
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
23 bis 25
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall begehrt die Antragstellerin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine durchzuführende Schadenersatzbzw. Schmerzensgeldklage. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt jedoch voraus, dass die von der Antragstellerin beabsichtigte Schadenersatzbzw. Schmerzensgeldklage Aussichten auf Erfolg. Aussicht auf Erfolg besteht vorliegend jedoch nur dann, wenn der Antragsgegner nicht unter das Haftungseinschränkung des §104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII fällt. Die Zweckbestimmung dieser Regelung geht dahin, dass wenn sich aufgrund der bestehenden betrieblichen Gefahrengemeinschaft ein betriebsbezogenes…

Schlagworte

UNFALL BUERO ENTSCHEIDUNG UNTERNEHMEN BERUFSGENOSSENSCHAFT KRANKENPFLEGE UNTERLAGEN FUSS ES WOHNUNG ARBEITSVERHÄLTNIS PflegeRecht Neuwied