CareLit Fachartikel

Kürzung des Arbeitslosengeldes bei unmissverständlicher Angabe des Meldezeitpunkts

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 1 · S. 32 bis 36

Dokument
96319
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
32 bis 36
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Anspruch der Klägerin auf Arbeitslosengeld wegen einer verspäteten Meldung von Arbeitslosigkeit um 1.050,- € gemindert werden durfte. Das Landessozialgericht hatte vor allem die Rechtsfrage zu entscheiden, ob trotz der fehlenden Belehrung durch den Arbeitgeber die Kürzung von Arbeitslosengeld wegen verspäteter Meldung als arbeitsuchend rechtmäßig ist, wenn der befristet beschäftigte Arbeitnehmer zuvor in einem Merkblatt für Arbeitslose klar und unmissverständlich auf die ihn treffende Meldeverpflichtung hingewiesen wurde.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITSLOSIGKEIT URTEIL KUENDIGUNG MELDEPFLICHT ARBEITSAMT KRANKENPFLEGE ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE RECHTSPRECHUNG PRAXIS KRANKHEIT AUGE ES ZEIT PflegeRecht