Was dürfen die Prüfer-was nicht? - Zu den Prüfbefugnissen von Heimaufsicht und MDK
IffLand, S. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 2 · S. 33 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegeheime unterstehen der staatlichen Kontrolle der Heimaufsicht (§ 15 HeimG) sowie der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK, §§ 112, 1U SGB XI). Werden diese Kontrollen von den Aufsichtsbehörden sachgerecht durchgeführt und in der Einrichtung offen aufgenommen - was der Regelfall ist - so stellen sie einen wertvollen Baustein im Qualitätsmanagement des Heimes dar. Aus dem Beratungsauftrag der Prüfbehörden (vgl. § 112 Abs. 4SGBX! ,§6QPR, §4 Nr. 2 HeimG) ergibt sich das gemeinsame Ziel, in einem kooperativen Stil Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen herbeizuführen. Doch in einig…