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Was dürfen die Prüfer-was nicht? - Zu den Prüfbefugnissen von Heimaufsicht und MDK

IffLand, S. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 2 · S. 33 bis 34

Dokument
96327
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
IffLand, S.
Ausgabe
Heft 2 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
33 bis 34
Erschienen: 2007-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Pflegeheime unterstehen der staatlichen Kontrolle der Heimaufsicht (§ 15 HeimG) sowie der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK, §§ 112, 1U SGB XI). Werden diese Kontrollen von den Aufsichtsbehörden sachgerecht durchgeführt und in der Einrichtung offen aufgenommen - was der Regelfall ist - so stellen sie einen wertvollen Baustein im Qualitätsmanagement des Heimes dar. Aus dem Beratungsauftrag der Prüfbehörden (vgl. § 112 Abs. 4SGBX! ,§6QPR, §4 Nr. 2 HeimG) ergibt sich das gemeinsame Ziel, in einem kooperativen Stil Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen herbeizuführen. Doch in einig…

Schlagworte

HEIMAUFSICHT MDK EINRICHTUNG HAUT MITARBEITER HEIMTRAEGER PFLEGEHEIME UNTERLAGEN ES PERSONEN 2-PROPANOL INJEKTIONEN PUNKTIONEN DESINFEKTION Altenheim Hannover