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Keine MehrarbeitBundesarbeitsgericht: Schwerbehinderte sindvon Mehrarbeit durch Bereitschaftsdienste freizustellen

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 2 · S. 35 bis

Dokument
96328
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 2 / 2007
Jahrgang 46
Seiten
35 bis
Erschienen: 2007-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 21. 11. 2006, Az.: 9 AZR 176/06 Schwerbehinderte Arbeitnehmer müssen auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freigestellt werden. Mehrarbeit ist jede über acht Stunden hinausgehende werktägliche Arbeitszeit. Hierzu gehören auch Bereitschaftsdienste. Das gilt auch dann, wenn ein weiter anwendbarer Tarifvertrag Bereitschaftsdienste noch nicht als Arbeitszeit behandelt.

Schlagworte

ARBEITSZEIT AVR ARBEITNEHMER TARIFVERTRAG URTEIL ARBEITSRECHT BERATER MENSCHEN ARBEITSVERHÄLTNIS ES Altenheim Hannover