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Keine MehrarbeitBundesarbeitsgericht: Schwerbehinderte sindvon Mehrarbeit durch Bereitschaftsdienste freizustellen
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2007 · Heft 2 · S. 35 bis
Dokument
96328
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 21. 11. 2006, Az.: 9 AZR 176/06 Schwerbehinderte Arbeitnehmer müssen auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freigestellt werden. Mehrarbeit ist jede über acht Stunden hinausgehende werktägliche Arbeitszeit. Hierzu gehören auch Bereitschaftsdienste. Das gilt auch dann, wenn ein weiter anwendbarer Tarifvertrag Bereitschaftsdienste noch nicht als Arbeitszeit behandelt.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
AVR
ARBEITNEHMER
TARIFVERTRAG
URTEIL
ARBEITSRECHT
BERATER
MENSCHEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
Altenheim
Hannover