Wirtschaftlichkeit und innovative Therapie - Lässt sich das vereinbaren?
H Wartensleben · Zentralblatt für Gynäkologie · 2005 · Heft 01 · S. 6-8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Nach den Vorgaben des SGB V müssen Qualität und Wirksamkeit der Leistungen des Vertragsarztes dem allgemein anerkannten medizinischen Fortschritt entsprechen. Das Bundessozialgericht hat in seiner off-label-use-Rechtsprechung vom 19.3.2002 (Az.: B 1 KR 37/00 R) festgestellt, dass ein Arzneimittel - von engen Ausnahmen abgesehen - nur im Rahmen der zugelassenen Indikation verordnungsfähig ist, also nur insoweit der medizinische Fortschritt allgemein anerkannt ist. Der Zulassungsumfang eines Arzneimittels ist jedoch vom Antrag des pharmazeutischen Unternehmers abhängig und kann daher stark vom allg…