Sinn und Nutzen von Qualitätsmanagement
U. Dudziak · Der Nuklearmediziner · 2005 · Heft 03 · S. 135-137
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) sind seit dem 1.1.2004 (§ 135 a, Abs. 2, Nr. 2 SGB V) die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM) für alle Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser und Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen etc. vorgeschrieben. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen (Zeit, Umfang etc.) hierfür festzulegen. Qualität zu erbringen ist für die Ärzteschaft nichts Neues, die Dokumentation der erbrachten Qualität hingegen schon. So sollte di…