Kontopfändung bei BetreuungAG Singen, Beschluss vom 30.06.06, 1 M 1410/06
Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2006 · Heft 9 · S. 148 bis 148
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Beschluss des Amtsgerichts Singen vom 30.06.2006 wurde die Kontopfändung eines Betreuten aufgehoben, da dessen Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt. Der rechtliche Betreuer hatte die Aufhebung beantragt, nachdem das Konto des Schuldners zuvor gepfändet worden war. Der Gläubiger argumentierte, dass der Schuldner durch § 55 SGB I ausreichend geschützt sei, da er Gelder innerhalb von sieben Tagen abheben könne. Das Gericht erkannte jedoch, dass der Betreuer nicht in der Lage sei, diese Frist zu überwachen, und erließ daher den Freigabebeschluss. Die Kontosperre für andere