CareLit Fachartikel

Kontopfändung bei BetreuungAG Singen, Beschluss vom 30.06.06, 1 M 1410/06

Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2006 · Heft 9 · S. 148 bis 148

Dokument
96371
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Betreuungsmanagement, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 2
Seiten
148 bis 148
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
1614-8983
DOI

Zusammenfassung

Im Beschluss des Amtsgerichts Singen vom 30.06.2006 wurde die Kontopfändung eines Betreuten aufgehoben, da dessen Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt. Der rechtliche Betreuer hatte die Aufhebung beantragt, nachdem das Konto des Schuldners zuvor gepfändet worden war. Der Gläubiger argumentierte, dass der Schuldner durch § 55 SGB I ausreichend geschützt sei, da er Gelder innerhalb von sieben Tagen abheben könne. Das Gericht erkannte jedoch, dass der Betreuer nicht in der Lage sei, diese Frist zu überwachen, und erließ daher den Freigabebeschluss. Die Kontosperre für andere

Schlagworte

BETREUUNG RECHTSPRECHUNG EINKOMMEN WOHNUNG ELTERN Betreuungsmanagement Heidelberg