CareLit Fachartikel
Verknüpfung nur begrenzt gestattet
Fahnenstich, J. · Häusliche Pflege, Hannover · 2007 · Heft 2 · S. 30 bis 31
Dokument
96430
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Verknüpfung zwischen Mietund Betreuungsvertrag im Betreuten Wohnen ist laut Bundesgerichtshof zulässig. Anders urteilt der BGH, wenn die in einer Anlage lebenden Menschen Eigentümer der Wohnungen sind. Hier sei eine Vertragsbindung an Betreuungsleistungen über zwei Jahre hinaus nicht zulässig.
Schlagworte
WOHNEN
BUNDESGERICHTSHOF
EINRICHTUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
BETREUTES WOHNEN
MENSCHEN
ES
WOHNUNG
PERSONEN
VERTRÄGE
TOD
PATIENTEN
Häusliche Pflege
Hannover