CareLit Fachartikel

Verknüpfung nur begrenzt gestattet

Fahnenstich, J. · Häusliche Pflege, Hannover · 2007 · Heft 2 · S. 30 bis 31

Dokument
96430
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Fahnenstich, J.
Ausgabe
Heft 2 / 2007
Jahrgang 16
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2007-02-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Eine Verknüpfung zwischen Mietund Betreuungsvertrag im Betreuten Wohnen ist laut Bundesgerichtshof zulässig. Anders urteilt der BGH, wenn die in einer Anlage lebenden Menschen Eigentümer der Wohnungen sind. Hier sei eine Vertragsbindung an Betreuungsleistungen über zwei Jahre hinaus nicht zulässig.

Schlagworte

WOHNEN BUNDESGERICHTSHOF EINRICHTUNG LEISTUNGSABRECHNUNG BETREUTES WOHNEN MENSCHEN ES WOHNUNG PERSONEN VERTRÄGE TOD PATIENTEN Häusliche Pflege Hannover