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Auswahl eines Mitglieds des Personalrats für eine Arbeitsgruppe

Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 1 · S. 28 bis 31

Dokument
96494
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 50
Seiten
28 bis 31
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag führt die Gründe eines Beschlusses des VG Oldenburg vom 19. Juni 2006 auf. Der Bearbeiter stellt fest, dass die Entscheidung, welches Mitglied den Personalrat gem. § 60 Abs. 3 S. 3 NPersVG vertritt, ausschließlich der Personalrat trifft. Die Beteiligung eines Personalratsmitglieds kann nur verweigert werden, wenn aus der Beschreibung des Auftrags der Arbeitsoder Planungsgruppe ein zeitlich und organisatorisch hinreichend bestimmbarer Inhalt erkennbar wird, der eine Mitbestimmung nicht berührt.

Schlagworte

ARBEITSGRUPPE PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG MITBESTIMMUNG RECHT RECHTSPRECHUNG POLIZEI UNTERLAGEN ES ZULASSUNG HAND ARBEIT WAHRNEHMUNG EIGNUNG Die Personalvertretung Berlin