CareLit Fachartikel
Auswahl eines Mitglieds des Personalrats für eine Arbeitsgruppe
Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 1 · S. 28 bis 31
Dokument
96494
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag führt die Gründe eines Beschlusses des VG Oldenburg vom 19. Juni 2006 auf. Der Bearbeiter stellt fest, dass die Entscheidung, welches Mitglied den Personalrat gem. § 60 Abs. 3 S. 3 NPersVG vertritt, ausschließlich der Personalrat trifft. Die Beteiligung eines Personalratsmitglieds kann nur verweigert werden, wenn aus der Beschreibung des Auftrags der Arbeitsoder Planungsgruppe ein zeitlich und organisatorisch hinreichend bestimmbarer Inhalt erkennbar wird, der eine Mitbestimmung nicht berührt.
Schlagworte
ARBEITSGRUPPE
PERSONALRAT
PERSONALVERTRETUNG
MITBESTIMMUNG
RECHT
RECHTSPRECHUNG
POLIZEI
UNTERLAGEN
ES
ZULASSUNG
HAND
ARBEIT
WAHRNEHMUNG
EIGNUNG
Die Personalvertretung
Berlin