CareLit Fachartikel
Wahlberechtigung zur Hauptschwerbehindertenvertretung
Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 2 · S. 75 bis 78
Dokument
96521
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text behandelt die Wahlberechtigung zur Hauptschwerbehindertenvertretung im Geschäftsbereich eines Bundesministeriums. Bei einer Wahl, die gemäß § 97 Abs. 3 SGB IX durchgeführt wird, sind alle Schwerbehindertenvertretungen der nachgeordneten Dienststellen wahlberechtigt, unabhängig von ihrer Struktur. Der Wahlvorstand ist nicht am Verfahren zur Wahlanfechtung beteiligt. Im vorliegenden Fall wurde die Wahl der Hauptvertrauensperson am 4. Februar 2003 angefochten, jedoch als gültig erklärt, da keine gravierenden Verstöße gegen Wahlvorschriften nachgewiesen werden konnten. Die
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
VORSCHRIFTEN
BEHOERDE
SCHWERBEHINDERTENGESETZ
ARBEITNEHMER
SCHREIBEN
MENSCHEN
BERLIN
ES
STIMME
Die Personalvertretung