CareLit Fachartikel

Wahlberechtigung zur Hauptschwerbehindertenvertretung

Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 2 · S. 75 bis 78

Dokument
96521
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2007
Jahrgang 50
Seiten
75 bis 78
Erschienen: 2007-02-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Text behandelt die Wahlberechtigung zur Hauptschwerbehindertenvertretung im Geschäftsbereich eines Bundesministeriums. Bei einer Wahl, die gemäß § 97 Abs. 3 SGB IX durchgeführt wird, sind alle Schwerbehindertenvertretungen der nachgeordneten Dienststellen wahlberechtigt, unabhängig von ihrer Struktur. Der Wahlvorstand ist nicht am Verfahren zur Wahlanfechtung beteiligt. Im vorliegenden Fall wurde die Wahl der Hauptvertrauensperson am 4. Februar 2003 angefochten, jedoch als gültig erklärt, da keine gravierenden Verstöße gegen Wahlvorschriften nachgewiesen werden konnten. Die

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN BEHOERDE SCHWERBEHINDERTENGESETZ ARBEITNEHMER SCHREIBEN MENSCHEN BERLIN ES STIMME Die Personalvertretung