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Rabattverträge zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen

Sträter, B.; Natz, A. · Pharma Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 7 bis 13

Dokument
96539
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Sträter, B.; Natz, A.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 29
Seiten
7 bis 13
Erschienen: 2007-01-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass Arzneimittelhersteller unter dem Verweis auf das EG-Kartellrecht und das Vergaberecht mit guten Erfolgsaussichten gegen die gemeinschaftliche Ausschreibung der Rabattverträge klagen können. Für die Schadensersatzund Unterlassungsklagen gegen die Allgemeinen Ortskrankenkassen sind die Sozialgerichte zuständig.

Schlagworte

UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG KRANKENKASSE SCHADENSERSATZ VERSORGUNGSAUFTRAG WETTBEWERB PHARMAZEUTISCHE INDUSTRIE URTEIL ES QUALITÄTSKONTROLLE DOKUMENTATION APOTHEKER PATIENTEN VERTRÄGE SCHREIBEN CHARAKTER