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Das Verwaltungsgericht Köln bejaht die Frage derGebührenverjährung auch in den sog. Wiederaufgreifensfällen nachInanspruchnahme der 2004-er-Regelung

Zirkel, I. · Pharma Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 13 bis 14

Dokument
96540
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Zirkel, I.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 29
Seiten
13 bis 14
Erschienen: 2007-01-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. November 2006. In seinem Urteil führte das Gericht aus, dass der Wiederaufgreifungsantrag nach § 105 Abs. 5c AMG nicht als selbständiger, erneut die Kostenpflicht auslösender Antrag auf Erlass einer Amtshandlung im Sinne des § 11 Abs. 1 VwKostG zu werden ist.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL ERLASS GERICHT UNTERNEHMEN NAMEN GANG DEUTSCHLAND ZULASSUNG ES SCHWEIZ RICHTLINIE GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG Pharma Recht Frankfurt