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Das Verwaltungsgericht Köln bejaht die Frage derGebührenverjährung auch in den sog. Wiederaufgreifensfällen nachInanspruchnahme der 2004-er-Regelung
Zirkel, I. · Pharma Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 13 bis 14
Dokument
96540
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. November 2006. In seinem Urteil führte das Gericht aus, dass der Wiederaufgreifungsantrag nach § 105 Abs. 5c AMG nicht als selbständiger, erneut die Kostenpflicht auslösender Antrag auf Erlass einer Amtshandlung im Sinne des § 11 Abs. 1 VwKostG zu werden ist.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
ERLASS
GERICHT
UNTERNEHMEN
NAMEN
GANG
DEUTSCHLAND
ZULASSUNG
ES
SCHWEIZ
RICHTLINIE
GESUNDHEIT
RECHTSPRECHUNG
Pharma Recht
Frankfurt