Natürlicher Wille, Einwilligungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit. Begriffliche Definitionen, Abgrenzungen und relevante Anwendungsbereiche
P. Kirsch, T. Steinert · Krankenhauspsychiatrie · 2006 · Heft 03 · S. 96-102
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Bei psychiatrischen Behandlungen in Krankenhäusern und anderen Institutionen liegt eine eindeutige und rechtswirksame Zustimmung des Patienten zu den geplanten Behandlungsmaßnahmen nicht immer vor. Psychiater benötigen eine Kenntnis der grundlegenden Rechtsbegriffe, um die Rechtsgrundlage der jeweils erfolgenden Behandlungsmaßnahmen zu verstehen und ggf. rechtzeitig eine Entscheidung darüber herbeizuführen. In der Arbeit wird eine Erklärung und Abgrenzung der Rechtsbegriffe „natürlicher Wille”, „Einwilligungsfähigkeit” und „Geschäftsfähigkeit” vorgenommen.