Gelingt doch noch der große Wurf?
SCHOELLER, A. · Marburger Bund Zeitung, Bergisch Gladbach · 2001 · Heft 2 · S. 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das bisherige Rehabilitationsrecht sowie das Schwerbehindertenrecht sollen entsprechend der Koalitionsvereinbarung von 1998 in einem Sozialgesetzbuch IX neu kodifiziert werden. Der vom Bundeskabinett am 17. Januar 2001 verabschiedete und dem Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung des Bundestages (A+S-Ausschuss) derzeit zur Beratung vorliegende Gesetzesentwurf ist mit dem Ziel der Chancengleichheit für Behinderte entwickelt worden. Er soll ein gemeinsames Recht und eine einheitliche Praxis der Rehabilitation und der Behindertenpolitik schaffen, ohne ein eigenes Leistungsgesetz zu sein.