Die 3M DRG-Datenstelle
Russ, G. · Das Krankenhaus, Berlin · 2007 · Heft 2 · S. 105 bis 108
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen der Einführung des DRG-basierten Vergütungssystems haben die Vertragsparteien nach § 17 b Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH {InEK) mit der Wahrnehmung der erforderlichen Arbeiten zur Datensammlung nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG, DRG-Datenstelle) sowie mit der Pflege und Weiterentwicklung des G-DRG-Systems betraut. Bereits seit 2002 übernimmt das im rheinischen Neuss ansässige Unternehmen 3M im Auftrag des InEK die Aufgabe der technischen Datenannahme und Datenvorverarbeitung