Begutachtung der Parkinson-Krankheit als Berufskrankheit
Jens D. Rollnik · Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie · 2026 · Heft 02
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZusammenfassungSeit 2023 kann in Deutschland eine neue Berufskrankheit (BK) „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ durch die gesetzliche Unfallversicherung anerkannt werden. Dazu muss gutachtlich ein „primäres Parkinson-Syndrom“ festgestellt werden und der Parkinsonismus darf nicht Folge einer anderen Erkrankung sein. Zudem muss eine beruflich bedingte Exposition gegenüber Pestiziden, d.h. Fungiziden, Insektiziden oder Herbiziden stattgefunden haben, und zwar an mindestens 100 Anwendungstagen innerhalb einer Funktionsgruppe (Insektizide, Herbizide, Fungizide). Der vorliegende Artikel gibt eine Hilfestellung zur kor…