CareLit Fachartikel

Arbeitszeitgesetz schwer umzusetzen

Trockel, B. · Krankendienst, Freiburg · 2007 · Heft 2 · S. 53 bis 56

Dokument
96702
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankendienst, Freiburg
Autor:innen
Trockel, B.
Ausgabe
Heft 2 / 2007
Jahrgang 80
Seiten
53 bis 56
Erschienen: 2007-02-01 00:00:00
ISSN
0023-4486
DOI

Zusammenfassung

Bereits seit 1993 ist von Brüssel vorgegeben, dass Bereitschaftsdienste von Ärzten in Staaten der Europäischen Union als Arbeitszeit gelten. Gut zehn Jahre später hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dies für Deutschland in einem Urteil bestätigt. Nach Umsetzung des Urteils in unserer nationales Arbeitszeitgesetz und Ablauf der Übergangsregelungen wird es jetzt ernst für eine Novellierung der Arbeitsbedingungen in den deutschen Krankenhäusern. Stichtag zur verbindlichen Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes war der 1. Januar 2007. Bereitschaftsdienste sind nun endgültig zu 100 Prozent als Arbeitszeit anzurechnen.

Schlagworte

EUROPAEISCHE UNION ARBEITSZEIT RICHTLINIE BEREITSCHAFTSDIENST KRANKENHAUSGESELLSCHAFT NEBENTAETIGKEIT DEUTSCHLAND Krankendienst Freiburg