Arbeitszeitgesetz schwer umzusetzen
Trockel, B. · Krankendienst, Freiburg · 2007 · Heft 2 · S. 53 bis 56
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bereits seit 1993 ist von Brüssel vorgegeben, dass Bereitschaftsdienste von Ärzten in Staaten der Europäischen Union als Arbeitszeit gelten. Gut zehn Jahre später hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dies für Deutschland in einem Urteil bestätigt. Nach Umsetzung des Urteils in unserer nationales Arbeitszeitgesetz und Ablauf der Übergangsregelungen wird es jetzt ernst für eine Novellierung der Arbeitsbedingungen in den deutschen Krankenhäusern. Stichtag zur verbindlichen Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes war der 1. Januar 2007. Bereitschaftsdienste sind nun endgültig zu 100 Prozent als Arbeitszeit anzurechnen.