Die Bedeutung der Phytotherapie in der Fort- und Weiterbildung der Ärzte und Apotheker sowie in den Kursangeboten nichtärztlicher Heilberufe und für Laien
H Schilcher · Zeitschrift für Phytotherapie · 2006 · Heft 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der ärztlichen Weiterbildung sind zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Arzt/Ärztin Naturheilverfahren“ innerhalb der 160 Pflichtkursstunden 38 Unterrichtsstunden Phytotherapie, verteilt auf 14 Anwendungsgebiete, vorgeschrieben. Apotheker müssen zum Erwerb der Bereichsbezeichnung „Apotheker für Homöopathie und Naturheilverfahren“ innerhalb der 100 Pflichtkursstunden 40 Zeitstunden Phytotherapie hören. Fortbildungsveranstaltungen werden sowohl von ärztlichen als auch von pharmazeutischen Fachgesellschaften sowie von Fachverlagen, wie dem Thieme-Verlag oder den Verlegern der DAZ und PZ, und von der Pharmazeutisc…