CareLit Fachartikel

Fehlende gesundheitliche Eignung für die Ausbildung zur Gesundheitsund Krankenpflegerin -Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 2 · S. 81 bis 87

Dokument
96778
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 2 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
81 bis 87
Erschienen: 2007-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Bearbeiters: 1. Wird ein Ausbildungsvertrag zur Gesundheitsund Krankenpflegerin ausdrücklich unter dem Vorbehalt vereinbart, dass eine Einstellungsuntersuchung die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Tätigkeit ergibt, so handelt es sich um eine zulässige auf schiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB. 2. Die Bedingung stellt keine unangemessene Benachteiligung einer laut Einstetlungsuntersuchung gesundheitlich nicht geeigneten Auszubildenden dar, denn der Ausbildungsbetrieb hat ein gesetzlich legitimiertes Interesse daran, nur solche Personen zum Beruf der Gesundheitsund Krankenpflegerin a…

Schlagworte

EINSTELLUNGSUNTERSUCHUNG AUSBILDUNG VEREINBARUNG TAETIGKEIT PROBEZEIT KRANKENPFLEGESCHULE RECHTSPRECHUNG EIGNUNG PERSONEN KRANKENPFLEGE SCHREIBEN HÖHE PRAXIS ARBEITSMEDIZIN BESCHEINIGUNG UNTERLAGEN